Garantiebestimmungen
FRANKENSPALTER bietet ein 14-tägiges Rückgaberecht an. Die Retoure muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware bei uns eintreffen (massgeblich ist die rechtzeitige Absendung). FRANKENSPALTER bietet einen kostenpflichtigen Abholservice an.
Garantieabwicklung:
Die Garantie nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 2 Jahre, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Garantiefrist beginnt mit dem Liefer- oder Abholdatum und ist nur in der Schweiz und im Liechtenstein gültig. Garantiefälle müssen direkt über unser Servicecenter angemeldet werden.
FRANKENSPALTER bietet eine Bring-in Garantie an.
- 2 Jahre bring-in: Kosten der Einsendung gehen zu Lasten des Kunden & die Rücksendung erfolgt über FRANKENSPALTER.
- 2 Jahre Pick Up & Return: Upgrade der bestehenden Garantie. Kosten der Einsendung und die Rücksendung erfolgt über FRANKENSPALTER.
- 5 Jahre bring-in: Kosten der Einsendung gehen zu Lasten des Kunden & die Rücksendung erfolgt über FRANKENSPALTER.
Die Abholung und Rücksendung des Produktes erfolgt immer an der Bordsteinkante. Für einen Aufpreis kann eine Stockwerkabholung - sowie Rücklieferung beantragt werden. Dies kann im RMA-Tool ausgewählt und direkt bezahlt werden.
Nachstehende Kosten werden der Kundschaft in Rechnung gestellt, sofern das Produkt nicht selbst bei FRANKENSPALTER vorbeigebracht werden kann:
- Postpaket: CHF 9.90
- Post Sperrgut: CHF 19.90
- Sieber Bordsteinkante: CHF 59.00
- Sieber Stockwerk: CHF 122.00
Occasionsgeräte verfügen über eine Garantiezeit von 6 Monaten: Kosten der Ein- und Rücksendung gehen zu Lasten der Kundschaft.
Einige Markenprodukte weichen von der obengenannten Garantie ab. Bei folgenden Marken muss direkt mit dem Hersteller Kontakt aufgenommen werden:
Bosch / Siemens
DeLonghi
Braun
Kenwood
Kettler
Kärcher
Bei der Anmeldung im Servicecenter wird dir angezeigt bei wem oder wo du dich direkt melden kannst.
Unsere Garantieleistung besteht darin, dass wir für berechtigte Beanstandungen von Bestandteilen infolge Material- oder Herstellungsfehlern die entsprechenden Mängel des Liefergutes durch Reparatur in unserem Werk beheben. Über die Reparatur hinausgehende Kosten werden nicht übernommen. Es werden keine Garantieleistungen vor Ort erbracht. Der Kunde kann einen Mangel am Gerät geltend machen, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Ausschlussgründe können insbesondere Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Schlag- oder Sturzschäden, natürliche Abnutzung, fehlendes Entkalken von Haushaltgeräten, Fehlmanipulationen, Beschädigungen durch Einwirkung von aussen sowie Eingriffe in das Produkt oder dessen Modifikation sein.
Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt; Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Garantie, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff, sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Von der Garantie ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, welche durch höhere Gewalt verursacht wurden, sowie Ersatzteile. Eine Haftung durch gebrauch entstandene Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial / Zubehör / beigelegte Batterien / Akkus ist ausgeschlossen
Verschleissteile sind von der Garantie ebenfalls ausgenommen und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Luftschläuche zu Bikes und Scooter
Pneus zu Bikes und Scooter
Schubladen zu Gefrierschränken
Tablare zu Kühlschränken Heizdraht zu Vakuummaschinen
Schutzfolie zu Vakuummaschinen
Deckeldichtung zu Vakuummaschinen
Öl zu Vakuummaschinen
Grillabdeckungen
Grillroste
Flammenverteiler zu Grill
Brenner zu Grill
Deckel zu Party Cooler
allgemeine Dichtungen (Kühlschränke, usw.)
Liegt ein Mangel vor, so wendet sich der Kunde an die unter Kontakt aufgeführte Servicestelle. In jedem Fall muss die Rücksendung an FRANKENSPALTER vorgängig mit FRANKENSPALTER abgesprochen sein. Defekte Geräte können gegen Aufpreis abgeholt werden.
Die Kundschaft trägt die Gefahr für den Versand an FRANKENSPALTER. Die Geräte müssen gut verpackt mit Beilage des RMA- eingesendet bzw. abgegeben werden. Fehlt die Verpackung, ist das Gerät transportfähig zu verpacken. Zu reparierende Artikel müssen mit dem kompletten Lieferumfang eingesendet werden (z.B. Kühlschrank mit Tablar, E-Bike mit Schlüssen etc.)
Trifft ein eingesendetes Gerät mit einem Transportschaden ein, kann kein Anspruch auf Ersatz oder Entschädigung verlangt werden
Falls kein Verkaufsbeleg beigelegt wurde, nimmt das FRANKESPALTER zur Kenntnis, dass die Garantie abgelaufen ist.
Der Entscheid über die Art der Mangelbehebung liegt bei FRANKENSPALTER. Für die Dauer der Reparatur oder der Zeit bis zur Lieferung eines Austauschgeräts besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Ersatzgerät. Das defekte Gerät oder die ersetzten Teile gehen in das Eigentum von FRANKENSPALTER über. Wird ein Gerät repariert führt dies nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen Garantiedauer.
Wenn eine Reparatur nicht möglich ist, bietet FRANKENSPALTER einen Ersatz durch das gleiche Gerät an. Wenn dies nicht mehr verfügbar ist, wird eine Alternative angeboten. Sollte zu diesem Zeitpunkt keine Alternative lagernd sein, behält sich FRANKENSPALTER vor, lediglich einen Warengutschein auszustellen und keine Rückerstattung anzubieten. Die Vergütung ist in keinem Fall höher als der Kaufpreis und berücksichtigt, dass der Kunde das Gerät bis zum Eintreten des Defekts nutzen konnte
Wird festgestellt, dass das Gerät keinen Fehler hat, erfolgt der Rückversand auf Kosten und Gefahr des Kunden. Ferner kann eine Umtriebsentschädigung erhoben werden.
Reparierte Geräte werden, sofern nichts anders mitgeteilt, an die ursprüngliche Lieferadresse aus der Bestellbestätigung zurückgesendet. Wird eine allfällige Adressänderung an FRANKENSPALTER nicht mitgeteilt, haftet der Kunde für die entstanden Kosten. Adressänderungen sind also zwingend schriftlich mitzuteilen.
Sollte ein Produkt in Garantiezeit aussteigen, haftet gemäss Produktehaftpflichtgesetz Art.6 der Geschädigte bei einem Sachschaden bis zur Höhe von CHF 900.- selbst.